Willkommen auf Juradefinitionen.de Auf dieser Website finden Sie zahlreiche Definitionen und Schemata die das juristische Gutachten im Studium erleichtern sollen. Mit der Zeit werden immer mehr Definitionen und Schemata online gestellt werden, die Seite befindet sich aktuell noch im Aufbau.

Informationen zum Jurastudium

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An dieser Stelle möchte ich eine kleine Website vorstellen, auf der alle wichtigen Informationen zum Jurastudium zu finden sind. Die Website ist vor allem für Erstsemester bzw. Studieninteressierte gedacht. Neben dem Verlauf des Jurastudiums bis zum 1. Staatsexamen wird auch das darauf folgende Referendariat beschrieben. Zu den Informationen zum Jurastudium.

Strafrecht zu Beginn im Fokus

Aktuell befindet sich die Rubrik Strafrecht in den Definitionen und den Schemata im Aufbau. Die anderen Kategorien stehen erst einmal hinten an.
 

§ 32 Notwehr

Die Notwehr wird in der Rechtswidrigkeit geprüft, da es sich um einen Rechtfertigungsgrund handelt. Sie stellt den stärksten Rechtfertigungsgrund dar. Als ultima-ratio ist auch der Tod eines anderen Menschen unter Umständen gerechtfertigt. In diesen Fällen sollte man jedoch kurz auf Art. 2 Abs. 2a EMRK eingehen.

1. Notwehrlage

  • Angriff
  • Gegenwärtigkeit des Angriffs
  • Rechtswidrigkeit des Angriffs

2. Notwehrhandlung

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